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   Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1998 - C-106/97   

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https://dejure.org/1998,18467
Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1998 - C-106/97 (https://dejure.org/1998,18467)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.09.1998 - C-106/97 (https://dejure.org/1998,18467)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. September 1998 - C-106/97 (https://dejure.org/1998,18467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Dutch Antillian Dairy Industry Inc. und Verenigde Douane-Agenten BV gegen Rijksdienst voor de keuring van Vee en Vlees.

  • Europäischer Gerichtshof

    Dutch Antillian Dairy Industry

    Landwirtschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1998 - C-106/97
    Im selben Sinn siehe Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78 (Hansen, Slg. 1979, 935, Randnr. 22), das besagt, daß durch den ÜLG-Beschluß die Bestimmungen über den freien Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft auf die ÜLG ausgedehnt werden sollen; siehe auch insbesondere Urteil vom 14. September 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-480/93 und T-483/93 (Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 91), worin das Gericht erster Instanz festgestellt hat, daß die ÜLG gegenüber anderen mit der Gemeinschaft assoziierten Ländern eine bevorzugte Stellung einnehmen.
  • EuGH, 13.03.1979 - 91/78

    Hansen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1998 - C-106/97
    Im selben Sinn siehe Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78 (Hansen, Slg. 1979, 935, Randnr. 22), das besagt, daß durch den ÜLG-Beschluß die Bestimmungen über den freien Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft auf die ÜLG ausgedehnt werden sollen; siehe auch insbesondere Urteil vom 14. September 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-480/93 und T-483/93 (Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 91), worin das Gericht erster Instanz festgestellt hat, daß die ÜLG gegenüber anderen mit der Gemeinschaft assoziierten Ländern eine bevorzugte Stellung einnehmen.
  • EuGH, 12.02.1992 - C-260/90

    Leplat / Territoire de la Polynésie française

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1998 - C-106/97
    Siehe auch Urteil vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache C-260/90 (Leplat, Slg. 1992, I-643, Randnr. 10).
  • EuGH, 11.12.1973 - 147/73

    Lensing Kaffee Tee Import KG / Hauptzollamt Berlin-Packhof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1998 - C-106/97
    (8) - Ein weiterer Anhaltspunkt dafür, daß die ÜLG nicht als Drittländer betrachtet werden können, ergibt sich aus den Schlussanträgen des Generalanwalts Trabucchi zum Urteil vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 147/73 (Lensing, Slg. 1973, 1543).
  • EuGH, 26.10.1994 - C-430/92

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1998 - C-106/97
    (9) - Der Umstand, daß es sich um eine bevorzugte Assoziationsbeziehung handelt, ergibt sich aus dem Urteil vom 26. Oktober 1994 in der Rechtssache C-430/92 (Niederlande/Kommission, Slg. 1994, I-5197, Randnr. 22), worin der Gerichtshof betont hat, daß mit der genannten Regelung "diesen Ländern und Gebieten, deren wirtschaftliche und soziale Entwicklung die Regelung fördern soll, eine Vergünstigung gewährt" wird.
  • EuGH, 22.04.1997 - C-310/95

    Road Air / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1998 - C-106/97
    (10) - Es ist hier nicht erheblich, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-310/95 (Road Air, Slg. 1997, 2229, Randnr. 40) die Auffassung vertreten hat, daß der genannte Artikel 132 nur ein zu verfolgendes Ziel zum Ausdruck bringt und nicht eine tatsächliche Situation der Gleichstellung zwischen Mitgliedstaaten und ÜLG.
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